Anwaltskanzlei Meusel
gegründet am 01. Juli 1990

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24.09.2021

"Im Oktober dieses Jahres steht eine Inkassorechtsreform, die für mehr Transparenz und Schutz für der Verbraucher sorgen soll, an.

Ab dem 1. Oktober treten die ersten Teile des Gesetzes der Inkassorechtsreform in Kraft. Laut Bundesregierung soll das Gesetz die Verbraucher besser vor zu hohen Inkassogebühren schützen und für mehr Transparenz sorgen. Somit wird das Problem angegangen, "dass die derzeitigen Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand und der zugrunde liegenden Forderung meist deutlich zu hoch sind", so die Bundesregierung. In den jetzigen Zeiten sei dieses Problem kritischer denn je, da viele Verbraucher aufgrund der Corona-Pandemie zum Beispiel durch Kurzarbeit ohne Eigenverschulden in Zahlungsverzug geraten können. Insgesamt sollen die neuen Regelungen im Zuge der Inkassorechtsreform zu einer Senkung von 20 Prozent bei den Inkassogebühren führen.
Vor allem solche Schuldner sollen es zukünftig leichter haben, die sich um das schnelle Begleichen ihrer Schulden bemühen. Sollte man "die Forderung auf ein erstes Mahnschreiben hin begleichen, soll nur ein Gebührensatz von 0,5 gelten. Derzeit machen Inkassodienstleister im Durchschnitt einen Satz von 1,1 geltend", so die Bundesregierung. Auch die Gebühren für kleinere Forderungen sollen beschränkt werden, da die Mahngebühren bei geringen Beträgen die Forderungen meist sogar übertreffen. Bei Forderungen bis zu 50 Euro sollen nicht wie bisher 45 Euro, sondern nur noch 18 bis 36 Euro Mahngebühr möglich sein. Weitere Regelungen der Inkassogebühren laut Bundesregierung:
• "Im Regelfall soll die Geschäftsgebühr, die für die Einziehung einer unbestrittenen Forderung geltend gemacht werden kann, auf einen Gebührensatz von 0,9 beschränkt werden."
• Die Einigungsgebühr, die für den Abschluss von Zahlungsvereinbarungen geltend gemacht werden kann, soll bei Forderungen bis 500 Euro um etwa die Hälfte gesenkt werden.
• Eine Kostendopplung durch eine - im Laufe des vorgerichtlichen Verfahrens und des gerichtlichen Mahnverfahrens häufig zu beobachtende - Beauftragung von sowohl Inkassodienstleistern als auch Rechtsanwälten soll künftig ausdrücklich ausgeschlossen werden.
• Die Ungleichbehandlung von Inkassodienstleistern gegenüber Rechtsanwälten bei der Geltendmachung von Kosten im gerichtlichen Mahnverfahren soll abgeschafft werden."
Quelle: https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/neues-im-oktober-neuerungen-und-gesetze-das-aendert-sich-ab-oktober-10538998"



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