Anwaltskanzlei Meusel
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07.12.2021

"Verbesserungen für Schuldner bei Pfändungen

Lebensmittel per Bankkarte einkaufen, Miete überweisen, Handy-Rechnung begleichen: All dies und noch viel mehr läuft oft über das Girokonto. Doch wer hoch verschuldet ist, muss mit einer Pfändung des Kontos rechnen. Damit Betroffene trotzdem noch die Möglichkeit haben, Geld abzuheben oder zu überweisen, müssen sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – umwandeln. Ab dem 1. Dezember 2021 gelten dafür neue Regeln.

So können Kontoinhaber, die geschütztes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag nicht komplett verbraucht haben, drei Monate ihr Guthaben auf den nächsten Monat übertragen. Mit der neuen Regel will der Gesetzgeber ermöglichen, auch für größere Anschaffungen zu sparen. Weitere Neuregelungen: Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass eine Bank ein Girokonto auch dann in ein P-Konto umwandeln muss, wenn das Girokonto im Minus steht. Zudem wird der Freibetrag künftig jährlich – und nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre – angepasst. Verbesserungen für Schuldner gibt es auch in den Bereichen Gemeinschaftskonto, Unfändbarkeit, Nachzahlungen und Informationspflichten.
Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-im-dezember-2021-das-wird-wichtig-211233/"



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